In guter Gesellschaft Kommunale Wirtschaft braucht Konzepte Die brandenburgische Kommunalverfassung erlaubt dem Landkreis, sich wirtschaftlich in der Form kommunaler Gesellschaften zu betätigen. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Tätigkeit einem öffentlich anerkennenswerten Zweck dient und sich der Landkreis diesen Zweck finanziell leisten kann. Die reine Absicht, Gewinne zu erzielen, genügt da nicht. Derzeit leistet sich der Landkreis ein Sammelsurium von Gesellschaften: Von einem Flugplatz, einer Immobilienverwaltung, einer Gesellschaft für den öffentlichen Nahverkehr, Arbeitsförderungsgesellschaften bis hin zur Gesellschaft zur Durchführung des Rettungsdienstes. Ein Konzept für die kommunalen Gesellschaften ist an den Bedürfnissen des Landkreises auszurichten. Das sind Klimaschutz und Nachhaltigkeit, der Ausbau des öffentlichen und umweltfreundlichen Nahverkehrs, die Digitalisierung zum Nutzen von Mensch und Umwelt, die Eingrenzung der sozialen Schere zwischen Arm und Reich, Integration sowie die Verbindung der Lebensverhältnisse zwischen städtischem und ländlichem Raum.